Beidseitige Vertraulichkeit · NDA

Verschwiegenheitserklärung.

Gegenseitige Vereinbarung über die Vertraulichkeit von Informationen zwischen der ASTRA Trading Solutions UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber.

Hinweis: Dies ist ein sorgfältig aufgesetzter Mustertext. Vor verbindlichem Einsatz sollte er anwaltlich auf den Einzelfall geprüft werden.

Zweck & Geltung

Diese Verschwiegenheitserklärung regelt den Umgang mit vertraulichen Informationen, welche die Parteien im Rahmen der Anbahnung, Durchführung und Nachbereitung eines Projekts (Webdesign, IT-Beratung, KI-Integration) austauschen. Sie gilt beidseitig für beide Parteien.

Vertrauliche Informationen

Vertraulich sind alle nicht offenkundigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Dazu zählen insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische und kaufmännische Daten, Zugangsdaten und Passwörter, Konzepte und Strategien, Quellcode, Preise sowie personenbezogene Daten und Kundendaten.

Geheimhaltungspflichten

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng geheim zu halten, ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden und Dritten ohne vorherige Zustimmung nicht zugänglich zu machen. Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese zuvor entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.

Ausnahmen

Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt oder unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die andere Partei wird, soweit rechtlich zulässig, vorab informiert.

Dauer

Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit dem ersten Austausch vertraulicher Informationen und besteht für drei (3) Jahre über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) gilt sie, solange deren Geheimnischarakter besteht.

Rückgabe & Löschung

Auf Verlangen der offenlegenden Partei oder spätestens nach Abschluss des Projekts werden vertrauliche Informationen samt Kopien zurückgegeben oder dauerhaft gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung wird auf Wunsch in Textform bestätigt.

Keine Rechteübertragung & Haftung

Diese Erklärung begründet keine Lizenz-, Nutzungs- oder sonstigen Rechte an den vertraulichen Informationen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen. Bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflicht haftet die verletzende Partei nach den gesetzlichen Vorschriften.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von ASTRA. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.